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   LSG Sachsen, 13.07.2005 - L 3 AL 125/03   

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https://dejure.org/2005,26286
LSG Sachsen, 13.07.2005 - L 3 AL 125/03 (https://dejure.org/2005,26286)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13.07.2005 - L 3 AL 125/03 (https://dejure.org/2005,26286)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - L 3 AL 125/03 (https://dejure.org/2005,26286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Berufung hinsichtlich der Einhaltung der Berufungsfrist; Notwendigkeit der Einlegung der Berufung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; Folgen einer Zustellung per ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.03.2003 - IX B 206/02

    Prüfungsanordnung, Anscheins- oder Duldungsvollmacht

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.07.2005 - L 3 AL 125/03
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 03. März 2003 - IX B 206/02 -) auch im Bereich der Bekanntgabe/Zustellung die Grundsätze der Anscheinsvollmacht anwendbar sind.
  • BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87

    Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen schriftlichen Willenserklärung

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.07.2005 - L 3 AL 125/03
    Eine Erklärung, die ein Empfangsbote entgegennimmt, geht dem Adressaten zu dem Zeitpunkt zu, in dem nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge die Weiterleitung an den Adressaten zu erwarten war (BGH NJW-RR 1989, 757).
  • BSG, 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R

    Wirksame Urteilszustellung im sozialgerichtlichen Verfahren, notwendige

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.07.2005 - L 3 AL 125/03
    Die Tatsache, dass das Urteil nicht dem Kläger persönlich, sondern der in seiner Wohnung angetroffenen Frau S ... übergeben wurde, steht der Wirksamkeit der Zustellung nicht entgegen, da die in § 178 zur Ersatzzustellung getroffenen Regelungen nicht gelten, wenn durch Einschreiben mit Rückschein nach § 175 ZPO zugestellt wird (BSG, Beschluss vom 07. Oktober 2004 - W 3 Kr 14/04 R - Juris).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92

    Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.07.2005 - L 3 AL 125/03
    Gründe dafür, dass der Kläger die Berufungsfrist ohne Verschulden, also unter Anwendung derjenigen Sorgfalt, die einem gewissenhaften Prozessführen-den nach den gesamten Umständen nach allgemeiner Verkehrsanschauung vernünftigerweise zuzumuten sind (BSGE 72, 158), versäumt hat, hat der Kläger auch nach Kenntnisnahme der Schreiben des Senats zur Frage zur Zulässigkeit der Berufung und den weiteren Anfragen hierzu weder vorgetragen noch sind solche Gründe sonst ersichtlich geworden.
  • VG Sigmaringen, 09.05.2012 - 1 K 1497/11

    Wirksamkeit einer Zustellung gegenüber dem Adressaten, wenn ein als Einschreiben

    Bei der Frage, wann eine Zustellung gegenüber dem Adressaten als wirksam gilt, wenn ein als Einschreiben versandtes Schriftstück an eine dritte Person ausgehändigt worden ist, kann die eine vergleichbare rechtliche Situation betreffende Regelung des § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB über das "Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden" herangezogen werden (wie BSG, Beschluss vom 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R -, SozR 4-1750 § 175 Nr. 1, und Sächsisches LSG, Beschluss vom 13.07.2005 - L 3 AL 125/03 -).

    Der Gesetzgeber kann es jedoch nicht einem Privatunternehmen und seinen - jederzeit änderbaren - AGB überlassen, die Frage der öffentlich-rechtlichen Wirksamkeit einer Fristen auslösenden Zustellung zu regeln (so zutreffend BSG, Beschluss vom 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R -, Juris; Sächsisches LSG, Beschluss vom 13.07.2005 - L 3 AL 125/03 -, Juris; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl 2011, § 56, RdNr. 21; Engelhardt/App, VwVG/VwZG, 7. Aufl. 2006, § 4 VwZG, RdNr. 13; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 41, RdNr. 215).

    41 Fehlt es mithin an einer Regelung in LVwVfG, LVwZG und ZPO darüber, ob und wann eine Zustellung gegenüber dem Adressaten als wirksam gilt, wenn ein als Einschreiben versandtes Schriftstück an eine dritte Person ausgehändigt worden ist, kann jedoch die eine vergleichbare rechtliche Situation betreffende Regelung des § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB über das "Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden" herangezogen werden (vgl. BSG, Beschluss vom 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R -, Juris; Sächsisches LSG, Beschluss vom 13.07.2005 - L 3 AL 125/03 -, Juris; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl 2011, § 56, RdNr. 21; Engelhardt/App, VwVG/VwZG, 7. Aufl. 2006, § 4 VwZG, RdNr. 13).

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